Information zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://singende-kindergaerten.de/.

1. Dienstleistungsbeschreibung

Die Website https://singende-kindergaerten.de/ ermöglicht die kostenfreie Bestellung von Liederbüchern.

2. Geltende Anforderungen

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind (derzeit EN 301 549 in der Version V 3.2.1).

3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Website https://singende-kindergaerten.de/ ist nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei. Dabei erfüllen wir die folgenden Kriterien:

Wahrnehmbarkeit, z. B.

  • Optimierung von Farbkontrasten zur besseren Lesbarkeit für Nutzer*innen mit Sehbeeinträchtigungen
  • Ergänzung relevanter Alternativtexte und ARIA-Labels für Bilder und interaktive Elemente zur Unterstützung assistiver Technologien
  • Ausreichende Abstände von interaktiven Bedienelementen zur erleichterten Nutzung auf Touch-Geräten und für Menschen mit motorischen Einschränkungen

Bedienbarkeit, z. B.

  • Die Funktionen der Website sind per Tastatur erreichbar. Die Reihenfolge der Fokussprünge folgt einer intuitiven Struktur. Beim Navigieren mit der Tastatur werden aktive Elemente klar hervorgehoben.

Verständlichkeit, z. B.

  • Strukturierte und nachvollziehbare Reihenfolge von Inhalten für bessere Orientierung, insbesondere bei Screenreadern

Robustheit, z. B.

  • Einsatz von assistiven Technologien

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sie möchten uns Feedback zum Thema Barrierefreiheit mitteilen? Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular (bitte wählen Sie bei dem Formular als Kategorie „Allgemeine Anfrage“ aus) oder unter ServiceCenter@dm.de. Das Feedback wird an die zuständige Abteilung im Unternehmen weitergegeben.

Für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetztes wird die folgende Behörde zuständig sein:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: (0391) 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Aktuell ist die oben genannte Behörde laut dem Landesportal Sachsen-Anhalt in Errichtung. Anfragen und Informationen werden jedoch an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Stand: Juni 2025

Im Kita-Alltag ist Deine Stimme Dein wichtigstes Arbeitswerkzeug.​

„Mir ist wichtig, dass ihr wisst: Es gibt einen Weg, dass ich meine Stimme gut einsetzen kann und sie gesund bliebt.“
Amelie Erhard, Musikpädagogische Beraterin für Singende Kindergärten im Bereich „Kinderstimme, Stimmspiele und Singen“